Tel: (+34) 65 292 65 65
Für Deutsche in Spanien
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Für deutschsprachige Mandant*innen in Spanien
Mitglied im Deutschen Anwaltverein

photo

Brauchen Sie juristische Unterstützung bei einer Erbschaftsabwicklung in Spanien?

Dann freut es mich, dass Sie auf mich aufmerksam geworden sind. Gerne möchte ich mich Ihnen zuerst kurz vorstellen:

Ich komme aus einer Juristenfamilie, habe meine Kindheit in Tübingen verbracht, das Abitur am Königin-Olga-Stift in Stuttgart absolviert, und Jura in Spanien studiert. Danach habe ich einen Master in Strafrechtswissenschaften absolviert, und seit dem Jahr 2002 bin ich in Spanien als ‘Abogada‘ (spanische Rechtsanwältin) tätig. Ich sammelte wertvolle Erfahrungen als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona, bin Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung sowie außerordentliches Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Ich kann Ihrem Anliegen mit breit abgestützten Kompetenzen und einem fundierten, über 20-jährigen Erfahrungshintergrund in Spanien begegnen.

Gerne kann ich Sie auf folgenden Gebieten zuverlässig unterstützen:

ERBSCHAFTSABWICKLUNGEN IN SPANIEN

Hinweis zum anwendbaren Erbrecht:
Für Todesfälle seit dem 17.08.2015 gilt für Deutschland und Spanien die EU-Erbrechtsverordnung 650/12. Seitdem ist im Allgemeinen das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden. In einer testamentarischen Verfügung kann aber das Erbrecht des Staates der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, betrifft die EuErbVO auch Schweizer mit letztem Wohnsitz in der EU (Spanien).

Hinweis zur Erbschaftssteuer:
Aufgrund des Urteils des EUGH vom 03.09.2014 ist seit dem 01.01.2015 das spanische Gesetz 26/2014 anwendbar, wodurch seitdem von EU-Bürgern in vielen Fällen die Steuervergünstigungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der jeweiligen Autonomie in Anspruch genommen werden können. Mit seinen im Jahr 2018 gefällten Urteilen hat der Spanische Oberste Gerichtshof auch Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger in den Anwendungsbereich dieses Urteils einbezogen.

Mein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf ganz Spanien und besonders auf diese Ortschaften: Tarragona, Reus, Cambrils, Vilafortuny, Vila-Seca, Salou, Miami-Playa, Mont-roig del Camp, Montbrió del Camp, Riudecanyes, L’Hospitalet de l’Infant, L'Ametlla de Mar, Tres Calas, Calafat, l‘ Ampolla, Vinaròs, Tortosa, Peñiscola, Falset, Priorat, Valls, La Selva del Camp, Altafulla, Torredembarra, Roda de Bará, El Vendrell, Cunit, Calafell.

KONTAKTAUFNAHME

Für die Kontaktaufnahme senden Sie mir bitte vorzugsweise eine E-Mail an: info@susanneschick.com

Sie können mich auch telefonisch unter der Nummer +34 65 292 65 65 erreichen. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, so hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Da ich täglich oft eine Vielzahl von E-Mails und Anrufen erhalte, bitte ich Sie um etwas Geduld, sollte meine Antwort nicht umgehend erfolgen.

Beratungstermine nur nach vorheriger Absprache.


photo
'Balcón del Mediterráneo', Tarragona

Abogada (Rechtsanwältin)

photo Studium der Rechtswissenschaft an der spanischen Universität 'Universitat Rovira i Virgili' (Spanien)
Master in Strafrecht an der spanischen Universität 'Universitat de Barcelona' und 'Universitat Pompeu Fabra' (Spanien)
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tarragona (Spanien)




Email: info@susanneschick.com
Tel: +34 65 292 65 65
 
  Susanne Schick
  Carrer August, 5, 1° 4a
  E-43003 Tarragona
photo
Navigation

► Deutsch
► Español
► Català
► English

Webagentur/Webdesigner Zürich